Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, in Dänemark wohnen und Mitglied der dänischen Krankenversicherung Sygeforsikringen Danmark sind, können Sie einen Teil Ihrer Zahnbehandlungskosten erstatten lassen. Die Höhe der Erstattungen und die Behandlungen, die erstattet werden können, hängen jedoch von der Gruppe ab, zu der Sie gehören.
Wenn Sie nicht in Dänemark wohnen, können Sie nicht Mitglied des Vereins Sygeforsikringen Danmark sein und Ihre Zahnpflege / Behandlungen können daher nicht erstattet werden.
Klicken Sie hier und lassen Sie sich von uns helfen +45 44 22 41 87
Unabhängig davon, ob Sie Mitglied der Krankenversicherung sind oder nicht, muss die Rechnung unmittelbar nach Ihrer Behandlung in der Praxis bezahlt werden. Die Erstattung von Sygeforsikring Danmark erfolgt auf Ihrem persönlichen Bankkonto Nem Konto (d. H. Easy Account), wenn Ihre Zahnbehandlung registriert wurde.
Sie müssen einen Termin vereinbaren, um Zahnpflege / Behandlung in einer unserer Praxen zu erhalten - Sie können hier anrufen und einen Termin vereinbaren. In unseren Praxen bieten wir alle Arten von Zahnbehandlungen an.
Bei akuten Zahnschmerzen müssen Sie uns anrufen. Wir bemühen uns immer, einen Termin am selben Tag an dem Sie uns kontaktiert haben zu vereinbaren - dies können wir jedoch nicht immer garantieren. Außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den zahnärztlichen Notdienst Tandlægevagten
Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, ist es sehr wichtig, dass Sie Ihren Termin so schnell wie möglich absagen. Wenn wir Ihre Absage nicht rechtzeitig erhalten haben, senden wir Ihnen möglicherweise eine Abwesenheitsrechnung.
NB: Bitte bringen Sie Ihre nationale Gesundheitskarte und Ihre Kreditkarte oder Bargeld mit, wenn Sie eine unserer Praxen besuchen.
Zögern Sie nicht: Rufen Sie uns an +45 44 22 41 87